Organisationsstruktur
§ 1 Aufgaben des „Centrum Modernes Griechenland“ (CeMoG)
(1) Das „Centrum Modernes Griechenland“ der Freien Universität Berlin dient zur Förderung und Intensivierung der Zusammenarbeit zwischen Deutschland und Griechenland in Forschung und Lehre. Die Intensivierung der Zusammenarbeit zielt nicht nur auf spezifisch griechenlandbezogene Themen, wie sie vor allem Gegenstand einzelner geistes- und sozialwissenschaftlicher Disziplinen sind, sondern gleichermaßen auf die Schaffung von deutsch-griechischen Kooperationsverbünden in unterschiedlichen Wissenschafts- und Kulturbereichen, unabhängig von einem thematischen Griechenlandbezug.
(2) Der Wahrnehmung dieser Aufgaben dienen im besonderen folgende Aktivitäten:
- in der Forschung:
I. Anbahnung und Verstetigung von Kooperationen zwischen deutschen und griechischen Wissenschaftler/inne/n bzw. Künstler/inne/n und Kulturschaffenden durch Veranstaltung von gemeinsamen Kongressen, Seminaren, Workshops usw. über ausgewählte Themenkomplexe in allen Wissenschafts- und Kulturbereichen;
II. Bildung von Arbeitsgruppen mit deutsch-griechischer, ggf. multinationaler Zusammensetzung, die längerfristig größere Forschungsprojekte gemeinsam durchführen;
III. Vorbereitung und Entwicklung von Kooperationsvereinbarungen zwischen der Freien Universität Berlin und griechischen oder deutschen Universitäten, Forschungszentren und kulturellen oder politischen Institutionen, insbesondere im Hinblick auf einzelne bilaterale Projekte;
IV. Publikationen griechischsprachiger Belletristik und Fachliteratur in deutscher Übersetzung bzw. gemeinsam erarbeiteter Forschungsergebnisse internationaler Fachleute;
V. Forschungsaufenthalte von internationalen Wissenschaftler/inne/n /Nachwuchswissenschaftler/inne/n bzw. Autor/inn/en an der Freien Universität Berlin sowie von hiesigen Wissenschaftler/inne/n an Universitäten und Forschungszentren in Griechenland;
- in der Lehre:
I. Koordination und Intensivierung des griechischbezogenen Lehran-gebots des Faches Neogräzistik im Institut für Griechische und Lateinische Philologie, u.a. durch Gastvorträge von Professor/inn/en bzw. Autor/inn/en aus Griechenland;
II. Entwicklung von forschungsorientierter Lehre des Faches Neogräzistik im Institut für Griechische und Lateinische Philologie.
§ 2 Organisatorische Zuordnung des „Centrum Modernes Griechenland“
Das „Centrum Modernes Griechenland“ wird als Einrichtung des Fachbereichs Philosophie und Geisteswissenschaften errichtet. Die Verwaltung des Fachbereichs unterstützt den/die Direktor/in bei der Wahrnehmung seiner/ihrer Aufgaben.
§ 3 Organe des „Centrum Modernes Griechenland“
Organe des Centrums sind:
a. der Wissenschaftliche Beirat;
b. der/ die Direktor/in.
§ 4 Wissenschaftlicher Beirat
(1) Der Wissenschaftliche Beirat berät den/die Direktor/in bei allen Entscheidungen in wissenschaftlichen Angelegenheiten, gibt Empfehlungen und Anregungen, organisiert und bereitet die vorgesehenen Evaluationsprozesse vor und bemüht sich um Sponsoren für die Aktivitäten des Centrums.
(2) Der Wissenschaftliche Beirat besteht aus folgenden stimmberechtigten Mitgliedern:
- vier hauptberuflichen bzw. im Ruhestand befindlichen Hochschullehrer/inne/n oder leitenden Mitarbeitern mit Griechenlandbezug aus der FU Berlin bzw. aus weiteren deutschen Hochschulen/Universitäten;
- dem/der Vorsitzenden der „Arbeitsgemeinschaft für Neogräzistik“ in Deutschland.
(3) Die Mitglieder des Wissenschaftlichen Beirats gem. Abs. 2 werden vom Fachbereichsrat des Fachbereichs Philosophie und Geisteswissenschaften für vier Jahre bestellt. Eine erneute Bestellung ist zulässig.
(4) Die Mitglieder des Wissenschaftlichen Beirats gem. Abs. 2 können höchstens fünf weitere, assoziierte Mitglieder des Wissenschaftlichen Beirats mit Griechenlandbezug für vier Jahre ernennen. Eine erneute Bestellung ist zulässig. Assoziierte Mitglieder haben kein Stimmrecht.
(5) Der Wissenschaftliche Beirat tritt einmal pro Semester unter der Leitung des Direktors/der Direktorin zusammen. Der/Die Direktor/in kann jederzeit die Einberufung weiterer Sitzungen des Wissenschaftlichen Beirats veranlassen.
§ 5 Direktorin oder Direktor
(1) Der Direktor/Die Direktorin wird für die Dauer von vier Jahren vom Wissen-schaftlichen Beirat aus dem Kreis der hauptberuflichen Hochschullehrinnen und Hochschullehrer bestellt. Wiederbestellung ist möglich.
(2) Dem/Der Direktor/in obliegen die Leitung des „Centrum Modernes Griechenland“ sowie die Ausführung der Beratungen und Beschlüsse des Wissenschaftlichen Beirats. Er/Sie ist Vorsitzende/r des Wissenschaftlichen Beirats und leitet dessen Sitzungen. Er/Sie vertritt das „Centrum Modernes Griechenland“ innerhalb der Freien Universität Berlin und in wissenschaftlichen Fragen nach außen. Er/Sie entscheidet in allen Angelegenheiten und führt die laufenden Geschäfte des „Centrum Modernes Griechenland“. Entscheidungen über Ausgaben ab 25.000 € bedürfen jeweils der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Dekanats des Fachbereichs Philosophie und Geisteswissenschaften.
(3) Der/Die Direktor/in des „Centrum Modernes Griechenland“ bestellt eine/n Stellvertretende/n Direktor/in aus dem Kreis der stimmberechtigten Mitglieder des Wissenschaftlichen Beirats des Centrums.
(4) Dem Wissenschaftlichen Beirat, dem Präsidium der Freien Universität Berlin und dem Dekanat des Fachbereichs Philosophie und Geisteswissenschaften sind jährlich ein ausführlicher Rechenschaftsbericht und ein Finanzbericht vorzulegen.